In der sich ständig wandelnden digitalen Landschaft ist es entscheidend, auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Entwicklungen zu bleiben. Eine der jüngsten Änderungen betrifft das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG).

Diese Gesetze werden umbenannt und angepasst, was für Webseitenbetreiber Folgen haben kann. In meinem Blogartikel erklären ich, welche Gesetze geändert werden, wer betroffen ist, ob du deine Webseite anpassen musst und wie sich das auf Cookies auswirkt.

Welche Gesetze werden geändert?

Das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) erfahren eine Umbenennung und Anpassung:

Telemediengesetz (TMG) wird zum Digital-Dienst-Gesetz (DDG)

Diese Änderung spiegelt die fortschreitende Digitalisierung wider und stellt sicher, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen an die modernen Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst sind.

Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)

erhält ebenfalls eine neue Bezeichnung und wird umfassender aktualisiert, um den Datenschutzanforderungen im digitalen Raum gerecht zu werden.

Wer ist von der Änderung des TMG und des TTDSG betroffen?

Betroffen sind alle Betreiber von Webseiten und digitalen Diensten, die Daten von Nutzern verarbeiten. Dies schließt insbesondere folgende Gruppen ein:

Unternehmen
Alle Unternehmen, die eine Online-Präsenz haben, sei es durch eine Webseite, einen Online-Shop oder andere digitale Dienste.

Selbständige und Freiberufler
Jeder, der seine Dienstleistungen online anbietet oder über das Internet kommuniziert.

Blogbetreiber und Content Creator
Personen, die Inhalte online veröffentlichen und dabei Nutzerdaten sammeln, sei es durch Kommentare, Newsletter-Anmeldungen oder Cookies.

Non-Profit-Organisationen
Organisationen, die eine Webseite betreiben und über diese Daten von Unterstützern sammeln.

Muss ich die Webseite anpassen?

Ja, als Webseitenbetreiber musst du wahrscheinlich Anpassungen vornehmen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Folgende Bereiche solltest du überprüfen und gegebenenfalls anpassen:

  • Datenschutzerklärung: Stelle sicher, dass deine Datenschutzerklärung den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht und transparent darüber informiert, welche Daten wie verarbeitet werden.
  • Impressum: Prüfe, ob die Angaben im Impressum den neuen Anforderungen des DDG entsprechen.
  • Cookie-Banner und Einwilligungen: Überarbeite deine Cookie-Banner und Einwilligungsmechanismen, um sicherzustellen, dass sie den neuen Regelungen des TTDSG entsprechen.

Betrifft das auch die Cookies?

Ja, die neuen gesetzlichen Regelungen betreffen auch die Verwendung von Cookies. Insbesondere das TTDSG legt fest, wie Cookies und ähnliche Technologien eingesetzt werden dürfen. Hier sind einige wichtige Punkte:

  • Einwilligungspflicht: Für die meisten Cookies, insbesondere Tracking-Cookies, ist eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer erforderlich.
  • Transparenz: Nutzer müssen klar und verständlich darüber informiert werden, welche Cookies gesetzt werden und zu welchem Zweck.
  • Opt-out-Möglichkeiten: Nutzer müssen die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zu widerrufen und Cookies abzulehnen.

Bist du unsicher, ob du etwas tun musst?

Wenn du dir unsicher bist, ob und welche Anpassungen du vornehmen musst, zögere nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Änderungen sind umfassend und können auf den ersten Blick verwirrend sein.

Kontaktiere mich, um sicherzustellen, dass deine Webseite den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht und du rechtlich auf der sicheren Seite bist.

Herzliche Grüße
Katja

 

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